Versicherungen für die Hinterbliebenen: die Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung ist keine Altersvorsorge, von der man im Rentenalter zehren kann. Aber in gewisser Weise ist sie trotzdem eine Vorsorge fürs Alter und zwar für die Angehörigen. Wenn ein Angehöriger verstirbt, ist dies wohl das Schlimmste, dass einem Menschen widerfahren kann. In diesen Momenten ist es oft unmöglich, sich mit den finanziellen Dingen zu befassen, die ebenfalls durch dieses Ereignis entstehen.
In heutiger Zeit kann man für eine übliche Erdbeisetzung etwa 4000 Euro veranschlagen. Das ist eine hohe Summe, die sich aus vielen Posten zusammensetzt. Etliche Kostenfaktoren entstehen, an die man zuvor nicht denkt und von denen man vielleicht nicht einmal weiß, dass sie existieren.
Im Trauerfall ist es für die Angehörigen sehr hilfreich, wenn genügend Geld zur Verfügung steht, um die Beerdigung durchzuführen. Die Trauer um einen geliebten Menschen lässt keinen Platz, um über die Finanzierung der Beisetzung nachzudenken.
Versicherungen in Form von Sterbegeldversicherungen werden zu Lebzeiten der Versicherten abgeschlossen und die Versicherungssummen stehen im Todesfall den Angehörigen zu. Die früher gesetzliche Sterbegeldversicherung, die von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wurde, ist gestrichen worden. Die Angehörigen sind allein für die Bestattung und somit auch für die Kosten verantwortlich. Welche Kosten da entstehen, wird meist erst klar, wenn der Ernstfall eingetreten ist. Um eine würdevolle Beerdigung zu ermöglichen, müssen beispielsweise der Sarg gekauft, die Grabstelle angemietet werden, Blumenschmuck bestellt werden und Anzeigen aufgegeben werden. Aber auch Trauerkarten und die Kosten für die Trauerfeier müssen bewerkstelligt werden. Außerdem müssen die Ämter für die Ausstellung der Urkunden bezahlt werden, der Bestatter und auch der Grabstein bezahlt werden.
Die Versicherungsbedingungen für eine Sterbegeldversicherung beinhalten in der Regel keine Gesundheitsprüfung bei Abschluss der Versicherung. Versicherungen, bei denen eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, bieten meist den Versicherungsschutz sofort ohne Wartezeiten. Die Versicherungssumme kann von dem Versicherten selbst festgelegt werden. Eine zusätzliche Option bei vielen Versicherungen ist eine gesonderte Absicherung bei einem Unfalltod. So wird bei einem Todesfall durch einen Unfall mehr und sofort gezahlt. Viele Versicherungen haben nämlich eine Klausel, dass innerhalb der ersten drei Jahre anstatt der vereinbarten Versicherungssumme nur die vom Versicherten eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden. Sollte der Versicherte jedoch durch einen Unfall versterben, zahlen die Versicherungen in der Regel die komplette, vereinbarte Versicherungssumme. Außerdem wird bei einem Unfalltod des Versicherten häufig von den Versicherungen das Doppelte oder Dreifache der festgelegten Versicherungssumme ausgezahlt. Des Weiteren werden im Todesfall die eventuell von den Versicherungen erwirtschafteten Überschüsse ausgezahlt.
Wer sich für eine Sterbegeldversicherung entscheidet, sollte die Bedingungen der Versicherungen jedoch genau prüfen. Die verschiedenen Versicherungen haben unterschiedliche Vertragsbedingungen für Sterbegeldversicherungen. So sollte man auf jeden Fall das Kleingedruckte bei den Versicherungen beachten. So stellen manche Versicherer die Bedigung von Wartezeiten, bis die Versicherungssumme ausgezahlt wird. So gibt es bei den Versicherungen teilweise Wartezeiten bis zu drei Jahren, in denen die Versicherungssumme nur bei einem Unfalltod ausgezahlt wird. Hat man die Sterbegeldversicherung beispielsweise erst in älteren Jahren abgeschlossen und erkrankt nach zwei Jahren an einer schweren Krankheit zahlen die Versicherungen nicht oder nur die bislang eingezahlten Beiträge. Eine Sterbegeldversicherung lohnt sich eher, wenn sie vor dem 60. Lebensjahr abgeschlossen wird, ansonsten kann es sein, dass die gezahlten Beiträge den Wert der Versicherungssumme übersteigen.
